Wem gehören Twitter-Follower?

Posted Januar 9th by coolhunterin in Social Media

In Amerika läuft ja seit einigen Wochen die Diskussion, wem bei Arbeitgeberwechsel die Twitter-Follower gehören. Das Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone/Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 $ Schadenersatz. Die Höhe des Schadenswertes errechnet Phonedog aus einem Twitter-Follower-Wert von $ 2,50. Konkret geht es um den Account: twitter.com/phonedog_Noah (Im Moment sind die Firmentweets unter @phonedog und Noah Kravitz-Tweets unter @noahkravitz erreichbar)
Rechtzweinull.de bietet einige Insights in die rechtliche Lage – zwar für Deutschland, aber ich denke, dass die Erkenntnisse auch für österreichische Unternehmen & Twitterati ganz interessant sind.

Hier in aller Kürze die wichtigsten Parameter, die Dr. Carsten Ulbricht im Blog-Artikel nennt und auf die in weiterer Folge im Detail eingangen wird:

• Wer hat den Account angemeldet ?
• Wie ist die Ausgestaltung (auch Nutzungsbedingungen) des jeweiligen Sozialen Netzwerkes ?
• Wer bezahlt etwaige Kosten des Accounts ?
• Wie ist der Accountname (z.B. Firmenname enthalten) ?
• Auf welche Email-Anschrift wurde der Account angemeldet?
• Wird der Account schwerpunktmässig privat oder geschäftlich genutzt?

Das Fazit: am besten sollten Vereinbarungen wie “Wem gehört der Account?” bzw. “Wie könnte eine Rückabwicklung bei Kündigung” aussehen vorab getroffen werden – das erspart einiges an Ärger im Nachhinein. Und: es wird spannend, in welcher Höhe der Follower-Wert wirklich angesetzt wird.

Zum gesamten Artikel auf rechtzweinull.de




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